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2124

Resektion eines Ellenbogen-, Schulter-, Hüftoder Kniegelenks

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
107,83€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
248,01€
Höchstsatz ×3,5
377,41€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (10)

  • 2102 Naht der Gelenkkapsel eines Schulter-, Ellenbogen-, Hüft- oder Kniegelenks oder eines Wirbelgelenks
  • 2112 Synovektomie in einem Schulter-, Ellenbogenoder Kniegelenk
  • 2144 Operativer Einbau eines künstlichen Ellenbogen- oder Kniegelenks
  • 2146 Operativer Einbau eines künstlichen Schultergelenks
  • 2149 Ersatz eines Hüftkopfes oder einer Hüftpfanne durch biologische oder alloplastische Transplantate
  • 2151 Endoprothetischer Totalersatz von Hüftpfanne und Hüftkopf (Alloarthroplastik)
  • 2153 Endoprothetischer Totalersatz eines Kniegelenks (Alloarthroplastik)
  • 2160 Exartikulation in einem Ellenbogen- oder Kniegelenk
  • 2161 Exartikulation in einem Schultergelenk
  • 2162 Exartikulation in einem Hüftgelenk

Diese Ziffern sind neben 2124 nicht berechnungsfähig.

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