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2146
Operativer Einbau eines künstlichen Schultergelenks
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
104,92€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
241,32€Höchstsatz ×3,5
367,22€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (6)
- 2072 Offene Sehnen- oder Muskeldurchschneidung
- 2073 Sehnen-, Muskel- und/oder Fasziennaht gegebenenfalls einschließlich Versorgung einer frischen Wunde -
- 2102 Naht der Gelenkkapsel eines Schulter-, Ellenbogen-, Hüft- oder Kniegelenks oder eines Wirbelgelenks
- 2112 Synovektomie in einem Schulter-, Ellenbogenoder Kniegelenk
- 2124 Resektion eines Ellenbogen-, Schulter-, Hüftoder Kniegelenks
- 2137 Arthroplastik eines Schultergelenks
Diese Ziffern sind neben 2146 nicht berechnungsfähig.