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2145

Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Ellenbogen- oder Kniegelenks

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
377,70€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
868,71€
Höchstsatz ×3,5
1321,95€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.