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2581
Freilegung und Exhairese eines pheripheren Trigeminusastes
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
53,86€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
123,88€Höchstsatz ×3,5
188,51€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 2580 Freilegung und Durchtrennung oder Exhairese eines Nerven
- 2582 Freilegung und Entnahme eines autologen peripheren Nerven zwecks Transplantation einschließlich Aufbereitung
- 2583 Neurolyse, als selbständige Leistung
- 2584 Neurolyse mit Nervenverlagerung und Neueinbettung
Diese Ziffern sind neben 2581 nicht berechnungsfähig.