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2283
Operative Behandlung des Bandscheibenvorfalles in zwei oder drei Segmenten, ein- oder beidseitig, auch mit Resektion des ganzen Bogens (totale Laminektomie)
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
107,83€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
248,01€Höchstsatz ×3,5
377,41€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (11)
- 2282 Operative Behandlung des Bandscheibenvorfalles mit einseitiger Wirbelbogenresektion oder - fensterung in einem Segment, Nervenwurzellösung, Prolapsabtragung und Bandscheibenausräumung
- 2555 Eröffnung des Spinalkanals durch einseitige Hemilaminektomie eines Wirbels/mehrerer Wirbel
- 2556 Eröffnung des Spinalkanals durch Laminektomie eines Wirbels/mehrerer Wirbel
- 2557 Eröffnung des Spinalkanals durch Laminektomie eines Wirbels/mehrerer Wirbel - einschließlich Wiedereinpflanzung von Knochenteilen -
- 2565 Operativer Eingriff zur Dekompression einer oder mehrerer Nervenwurzel(n) im Zervikalbereich - einschließlich Foraminotomie - gegebenenfalls einschließlich der Leistungen nach Nummer 2282 oder Nummer 2283 -
- 2566 Operativer Eingriff zur Dekompression einer oder mehrerer Nervenwurzel(n) im thorakalen oder lumbalen Bereich - gegebenenfalls einschließlich Foraminotomie und/oder der Leistungen nach Nummer 2282 oder Nummer 2283 -
- 2574 Entfernung eines raumbeengenden extraduralen Prozesses im Wirbelkanal
- 2575 Entfernung eines raumbeengenden intraduralen Prozesses im Wirbelkanal
- 2577 Entfernung eines raumbeengenden intra- oder extraspinalen Prozesses
- 2583 Neurolyse, als selbständige Leistung
- 2584 Neurolyse mit Nervenverlagerung und Neueinbettung
Diese Ziffern sind neben 2283 nicht berechnungsfähig.