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2574
Entfernung eines raumbeengenden extraduralen Prozesses im Wirbelkanal
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
160,29€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
368,67€Höchstsatz ×3,5
561,02€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (7)
- 2282 Operative Behandlung des Bandscheibenvorfalles mit einseitiger Wirbelbogenresektion oder - fensterung in einem Segment, Nervenwurzellösung, Prolapsabtragung und Bandscheibenausräumung
- 2283 Operative Behandlung des Bandscheibenvorfalles in zwei oder drei Segmenten, ein- oder beidseitig, auch mit Resektion des ganzen Bogens (totale Laminektomie)
- 2284 Stabilisierende operative Maßnahmen (z.B. Knochenspaneinpflanzung, Einpflanzung alloplastischen Materials), zusätzlich zu Nummer 2282 oder Nummer 2283
- 2555 Eröffnung des Spinalkanals durch einseitige Hemilaminektomie eines Wirbels/mehrerer Wirbel
- 2556 Eröffnung des Spinalkanals durch Laminektomie eines Wirbels/mehrerer Wirbel
- 2557 Eröffnung des Spinalkanals durch Laminektomie eines Wirbels/mehrerer Wirbel - einschließlich Wiedereinpflanzung von Knochenteilen -
- 2577 Entfernung eines raumbeengenden intra- oder extraspinalen Prozesses
Diese Ziffern sind neben 2574 nicht berechnungsfähig.