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266
Intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung), je Sitzung
C Abschnitt C · Nichtgebietsbezogene SonderleistungenGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
3,50€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
8,05€Höchstsatz ×3,5
12,25€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (10)
- 200 Verband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher -
- 290 Infiltration gewebehärtender Mittel
- 390 Intrakutantest, je Test (1. bis 20. Test je Behandlungsfall)
- 391 Intrakutantest, jeder weitere Test
- 435 Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal-und Geräteausstattung - einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist -, bis zu 24 Stunden Dauer
- 469 Kaudalanästhesie
- 490 Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke
- 491 Infiltrationsanästhesie großer Bezirke - auch Parazervikalanästhesie -
- 497 Blockade des Truncus sympathicus (lumbaler Grenzstrang oder Ganglion stellatum) mittels Anästhetika
- 498 Blockade des Truncus sympathicus (thorakaler Grenzstrang oder Plexus solaris) mittels Anästhetika
Diese Ziffern sind neben 266 nicht berechnungsfähig.