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290
Infiltration gewebehärtender Mittel
C Abschnitt C · Nichtgebietsbezogene SonderleistungenGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
6,99€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
16,08€Höchstsatz ×3,5
24,47€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (8)
- 200 Verband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher -
- 252 Injektion, subkutan, submukös, intrakutan oder intramuskulär
- 264 Injektions- und/oder Infiltrationsbehandlung der Prostata, je Sitzung
- 266 Intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung), je Sitzung
- 390 Intrakutantest, je Test (1. bis 20. Test je Behandlungsfall)
- 391 Intrakutantest, jeder weitere Test
- 435 Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal-und Geräteausstattung - einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist -, bis zu 24 Stunden Dauer
- 764 Verödung (Sklerosierung) von Krampfadern oder Hämorrhoidalknoten, je Sitzung
Diese Ziffern sind neben 290 nicht berechnungsfähig.