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390

Intrakutantest, je Test (1. bis 20. Test je Behandlungsfall)

C Abschnitt C · Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
3,50€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
8,05€
Höchstsatz ×3,5
12,25€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (6)

  • 56 Verweilen, ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen - wegen Erkrankung erforderlich -, je angefangene halbe Stunde
  • 252 Injektion, subkutan, submukös, intrakutan oder intramuskulär
  • 266 Intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung), je Sitzung
  • 267 Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich einer Körperregion, auch paravertebrale oder perineurale oder perikapsuläre oder retrobulbäre Injektion und/oder Infiltration, je Sitzung
  • 268 Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich mehrerer Körperregionen (auch eine Körperregion beidseitig), je Sitzung
  • 290 Infiltration gewebehärtender Mittel

Diese Ziffern sind neben 390 nicht berechnungsfähig.

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