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391

Intrakutantest, jeder weitere Test

C Abschnitt C · Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
2,33€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
5,36€
Höchstsatz ×3,5
8,16€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (6)

  • 56 Verweilen, ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen - wegen Erkrankung erforderlich -, je angefangene halbe Stunde
  • 252 Injektion, subkutan, submukös, intrakutan oder intramuskulär
  • 266 Intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung), je Sitzung
  • 267 Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich einer Körperregion, auch paravertebrale oder perineurale oder perikapsuläre oder retrobulbäre Injektion und/oder Infiltration, je Sitzung
  • 268 Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich mehrerer Körperregionen (auch eine Körperregion beidseitig), je Sitzung
  • 290 Infiltration gewebehärtender Mittel

Diese Ziffern sind neben 391 nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer 390 Intrakutantest, je Test (1. bis 20. Test je Behandlungsfall) Nächste Ziffer 393 Beidseitiger nasaler oder konjunktivaler Provokationstest zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene mit Einzeloder Gruppenextrakt, je Test
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