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764

Verödung (Sklerosierung) von Krampfadern oder Hämorrhoidalknoten, je Sitzung

F Abschnitt F · Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
11,07€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
25,46€
Höchstsatz ×3,5
38,75€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (1)

Diese Ziffern sind neben 764 nicht berechnungsfähig.