Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
497
Blockade des Truncus sympathicus (lumbaler Grenzstrang oder Ganglion stellatum) mittels Anästhetika
D Abschnitt D · AnästhesieleistungenGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
12,82€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
29,49€Höchstsatz ×3,5
44,87€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (8)
- 266 Intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung), je Sitzung
- 267 Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich einer Körperregion, auch paravertebrale oder perineurale oder perikapsuläre oder retrobulbäre Injektion und/oder Infiltration, je Sitzung
- 268 Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich mehrerer Körperregionen (auch eine Körperregion beidseitig), je Sitzung
- 435 Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal-und Geräteausstattung - einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist -, bis zu 24 Stunden Dauer
- 490 Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke
- 491 Infiltrationsanästhesie großer Bezirke - auch Parazervikalanästhesie -
- 493 Leitungsanästhesie, perineural - auch nach Oberst -
- 494 Leitungsanästhesie, endoneural - auch Pudendusanästhesie -
Diese Ziffern sind neben 497 nicht berechnungsfähig.