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1320
Einspritzung unter die Bindehaut
I Abschnitt I · AugenheilkundeGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
3,03€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
6,97€Höchstsatz ×3,5
10,61€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 200 Verband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher -
- 252 Injektion, subkutan, submukös, intrakutan oder intramuskulär
- 1375 Extrakapsuläre Operation des Grauen Stars mittels gesteuerten Saug- Spül-Verfahrens oder Linsenkernverflüssigung (Phakoemulsifikation) - gegebenenfalls einschließlich Iridektomie -, mit Implantation einer intraokularen Linse
Diese Ziffern sind neben 1320 nicht berechnungsfähig.