Bereits bei über 20 MVZ und Arztpraxen im Einsatz

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250

Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene

C Abschnitt C · Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

Gebühr nach Steigerungssatz

Medizinisch-technische Leistung
Einfachsatz ×1,0
2,33€
Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
4,19€
Höchstsatz ×2,5
5,83€

Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (20)

Diese Ziffern sind neben 250 nicht berechnungsfähig.