Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
262

Transfemorale Blutentnahme mittels Katheter aus dem Bereich der Nierenvene(n)

C Abschnitt C · Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
26,23€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
60,33€
Höchstsatz ×3,5
91,81€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (19)

Diese Ziffern sind neben 262 nicht berechnungsfähig.