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1013

Blutentnahme beim Fetus - einschliesslich pH-Messung(en) im Blut -

H Abschnitt H · Geburtshilfe und Gynäkologie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
10,38€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
23,87€
Höchstsatz ×3,5
36,33€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (9)

  • 250 Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
  • 251 Blutentnahme mittels Spritze oder Kanüle aus der Arterie
  • 307 Punktion des Pleuraraums oder der Bauchhöhle
  • 315 Punktion eines Organs (z.B. Leber, Milz, Niere, Hoden)
  • 410 Ultraschalluntersuchung eines Organs
  • 415 Ultraschalluntersuchung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge - gegebenenfalls einschließlich Biometrie und Beurteilung der Organentwicklung -
  • 1014 Blutentnahme beim Fetus mittels Amnioskopie - einschliesslich pH-Messung(en) im Blut -
  • 3710 Blutgasanalyse (pH und/oder PCO2 und/oder PO2 und/oder Hb)
  • 250a Kapillarblutentnahme bei Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr

Diese Ziffern sind neben 1013 nicht berechnungsfähig.

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