Bereits bei über 20 MVZ und Arztpraxen im Einsatz

Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
250a

Kapillarblutentnahme bei Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr

Gebühr nach Steigerungssatz

Medizinisch-technische Leistung
Einfachsatz ×1,0
2,33€
Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
4,19€
Höchstsatz ×2,5
5,83€

Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (11)

Diese Ziffern sind neben 250a nicht berechnungsfähig.