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284
Eigenbluteinspritzung - einschließlich Blutentnahme -
C Abschnitt C · Nichtgebietsbezogene SonderleistungenGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
5,25€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
12,08€Höchstsatz ×3,5
18,38€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (11)
- 200 Verband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher -
- 250 Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
- 251 Blutentnahme mittels Spritze oder Kanüle aus der Arterie
- 252 Injektion, subkutan, submukös, intrakutan oder intramuskulär
- 253 Injektion, intravenös
- 285 Aderlaß aus der Vene oder Arterie mit Entnahme von mindestens 200 Milliliter Blut - gegebenenfalls einschließlich Verband -
- 286 Reinfusion der ersten Einheit (mindestens 200 Milliliter) Eigenblut oder Eigenplasma - einschließlich Identitätssicherung im ABO-System (bedside-test) -
- 287 Blutaustauschtransfusion (z.B. bei schwerster Intoxikation)
- 288 Präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut (mindestens 400 Milliliter) zur späteren Retransfusion bei Aufbewahrung als Vollblutkonserve - gegebenenfalls einschließlich Konservierung -
- 289 Präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut (mindestens 400 Milliliter) zur späteren Retransfusion - einschließlich Auftrennung des Patientenblutes in ein Erythrozytenkonzentrat und eine Frischplasmakonserve, Versetzen des Erythrozytenkonzentrats mit additiver Lösung und anschließender Aufbewahrung bei +2 Grad C bis +6 Grad C sowie Schockgefrieren des Frischplasmas und anschließender Aufbewahrung bei -30 Grad C oder darunter -
- 435 Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal-und Geräteausstattung - einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist -, bis zu 24 Stunden Dauer
Diese Ziffern sind neben 284 nicht berechnungsfähig.