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Dauertropfinfusion, intravenös, von mehr als 6 Stunden Dauer - gegebenenfalls einschließlich Infusionsplan und Bilanzierung -
C Abschnitt C · Nichtgebietsbezogene SonderleistungenGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
18,65€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
42,90€Höchstsatz ×3,5
65,28€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (19)
- 200 Verband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher -
- 204 Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband
- 253 Injektion, intravenös
- 271 Infusion, intravenös, bis zu 30 Minuten Dauer
- 272 Infusion, intravenös, von mehr als 30 Minuten Dauer
- 273 Infusion, intravenös - gegebenenfalls mittels Nabelvenenkatheter oder in die Kopfvene -, bei einem Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
- 275 Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 90 Minuten Dauer
- 276 Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 6 Stunden Dauer
- 345 Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Injektion oder Infusion, von mehr als 10 Minuten Dauer
- 346 Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Hochdruckinjektion
- 347 Ergänzung für jede weitere intravenöse Kontrastmitteleinbringung mittels Hochdruckinjektion bei bestehendem Zugang - im Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 346 -
- 435 Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal-und Geräteausstattung - einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist -, bis zu 24 Stunden Dauer
- 451 Intravenöse Kurznarkose
- 452 Intravenöse Narkose (mehrmalige Verabreichung des Narkotikums)
- 462 Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation, bis zu einer Stunde
- 463 Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation, jede weitere angefangene halbe Stunde
- 478 Intravenöse Anästhesie einer Extremität, bis zu einer Stunde Dauer
- 479 Intravenöse Anästhesie einer Extremität, jede weitere angefangene Stunde
- 2029 Anlegen einer pneumatischen Blutleere oder Blutsperre an einer Extremität
Diese Ziffern sind neben 274 nicht berechnungsfähig.