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1830
Operative Freilegung einer Niere - gegebenenfalls mit Gewebeentnahme, Punktion und/oder Eröffnung eines paranephritischen Abszesses -
K Abschnitt K · UrologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
64,70€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
148,81€Höchstsatz ×3,5
226,45€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (16)
- 303 Punktion einer Drüse, eines Schleimbeutels, Ganglions, Seroms, Hygroms, Hämatoms oder Abszesses oder oberflächiger Körperteile
- 315 Punktion eines Organs (z.B. Leber, Milz, Niere, Hoden)
- 1826 Eröffnung eines paranephritischen Abszesses
- 1831 Dekapsulation einer Niere und/oder Senknierenoperation (Nephropexie), als selbständige Leistung
- 1832 Anlage einer Nierenfistel, als selbständige operative Leistung
- 1835 Trennung der Hufeisenniere
- 1836 Nierenpolresektion, als selbständige Leistung
- 1837 Nierenpolresektion in Verbindung mit einer anderen Operation
- 1838 Nierensteinentfernung durch Pyelotomie
- 1839 Nierenausgußsteinentfernung durch Nephrotomie
- 1840 Nierenbeckenplastik
- 1841 Nephrektomie
- 1842 Nephrektomie - einschließlich Entfernung eines infiltrativ wachsenden Tumors (auch transabdominal oder transthorakal) -
- 1843 Nephrektomie - einschließlich Entfernung eines infiltrativ wachsenden Tumors mit Entfernung des regionären Lymphstromgebietes (auch transabdominal oder transthorakal) -
- 2402 Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe (z.B. Fettgewebe, Faszie, Muskulatur) oder aus einem Organ ohne Eröffnung einer Körperhöhle (z.B. Zunge)
- 2430 Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses
Diese Ziffern sind neben 1830 nicht berechnungsfähig.