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1841
Nephrektomie
K Abschnitt K · UrologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
129,40€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
297,62€Höchstsatz ×3,5
452,90€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (10)
- 1783 Pelvine Lymphknotenausräumung, als selbständige Leistung
- 1809 Totale retroperitoneale Lymphadenektomie
- 1830 Operative Freilegung einer Niere - gegebenenfalls mit Gewebeentnahme, Punktion und/oder Eröffnung eines paranephritischen Abszesses -
- 1842 Nephrektomie - einschließlich Entfernung eines infiltrativ wachsenden Tumors (auch transabdominal oder transthorakal) -
- 1843 Nephrektomie - einschließlich Entfernung eines infiltrativ wachsenden Tumors mit Entfernung des regionären Lymphstromgebietes (auch transabdominal oder transthorakal) -
- 1846 Doppelseitige Nephrektomie bei einem Lebenden
- 1847 Explantation einer Niere bei einem Lebenden zur Transplantation
- 1850 Explantation, plastische Versorgung und Replantation einer Niere
- 2950 Resektion einer Rippe, als selbständige Leistung
- 2951 Resektion mehrerer benachbarter Rippen, als selbständige Leistung
Diese Ziffern sind neben 1841 nicht berechnungsfähig.