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1783

Pelvine Lymphknotenausräumung, als selbständige Leistung

K Abschnitt K · Urologie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
107,83€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
248,01€
Höchstsatz ×3,5
377,41€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (6)

  • 1166 Radikaloperation des Zervixkrebses, vaginal oder abdominal, mit Entfernung der regionären Lymphknoten
  • 1167 Radikaloperation des Zervixkrebses, abdominal, mit Entfernung der Lymphstromgebiete, auch paraaortal
  • 1779 Totale Entfernung der Prostata einschließlich der Samenblasen
  • 1784 Totale Entfernung der Prostata und der Samenblasen einschließlich pelviner Lymphknotenentfernung
  • 1841 Nephrektomie
  • 1843 Nephrektomie - einschließlich Entfernung eines infiltrativ wachsenden Tumors mit Entfernung des regionären Lymphstromgebietes (auch transabdominal oder transthorakal) -

Diese Ziffern sind neben 1783 nicht berechnungsfähig.

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