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1166
Radikaloperation des Zervixkrebses, vaginal oder abdominal, mit Entfernung der regionären Lymphknoten
H Abschnitt H · Geburtshilfe und GynäkologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
269,29€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
619,37€Höchstsatz ×3,5
942,52€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (5)
- 1135 Zervixamputation
- 1167 Radikaloperation des Zervixkrebses, abdominal, mit Entfernung der Lymphstromgebiete, auch paraaortal
- 1168 Exenteration des kleinen Beckens
- 1783 Pelvine Lymphknotenausräumung, als selbständige Leistung
- 1809 Totale retroperitoneale Lymphadenektomie
Diese Ziffern sind neben 1166 nicht berechnungsfähig.