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1168
Exenteration des kleinen Beckens
H Abschnitt H · Geburtshilfe und GynäkologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
343,90€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
790,97€Höchstsatz ×3,5
1203,65€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (5)
- 1138 Vaginale oder abdominale Totalexstirpation des Uterus ohne Adnexentfernung
- 1139 Vaginale oder abdominale Totalexstirpation des Uterus mit Adnexentfernung
- 1161 Uterusamputation, supravaginal
- 1166 Radikaloperation des Zervixkrebses, vaginal oder abdominal, mit Entfernung der regionären Lymphknoten
- 1167 Radikaloperation des Zervixkrebses, abdominal, mit Entfernung der Lymphstromgebiete, auch paraaortal
Diese Ziffern sind neben 1168 nicht berechnungsfähig.