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Exenteration des kleinen Beckens

H Abschnitt H · Geburtshilfe und Gynäkologie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
343,90€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
790,97€
Höchstsatz ×3,5
1203,65€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.