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1161
Uterusamputation, supravaginal
H Abschnitt H · Geburtshilfe und GynäkologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
86,27€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
198,42€Höchstsatz ×3,5
301,95€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 1138 Vaginale oder abdominale Totalexstirpation des Uterus ohne Adnexentfernung
- 1139 Vaginale oder abdominale Totalexstirpation des Uterus mit Adnexentfernung
- 1168 Exenteration des kleinen Beckens
Diese Ziffern sind neben 1161 nicht berechnungsfähig.