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1809

Totale retroperitoneale Lymphadenektomie

K Abschnitt K · Urologie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
268,70€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
618,01€
Höchstsatz ×3,5
940,45€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (4)

  • 1166 Radikaloperation des Zervixkrebses, vaginal oder abdominal, mit Entfernung der regionären Lymphknoten
  • 1167 Radikaloperation des Zervixkrebses, abdominal, mit Entfernung der Lymphstromgebiete, auch paraaortal
  • 1841 Nephrektomie
  • 1843 Nephrektomie - einschließlich Entfernung eines infiltrativ wachsenden Tumors mit Entfernung des regionären Lymphstromgebietes (auch transabdominal oder transthorakal) -

Diese Ziffern sind neben 1809 nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer 1808 Totale Exstirpation der Harnblase mit Verpflanzung der Harnleiter - gegebenenfalls einschließlich Prostata-, Harnröhren- und/oder Samenblasenentfernung - Nächste Ziffer 1812 Anlegen einer Ureterverweilschiene bzw. eines Ureterkatheters
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