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1812
Anlegen einer Ureterverweilschiene bzw. eines Ureterkatheters
K Abschnitt K · UrologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
19,82€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
45,59€Höchstsatz ×3,5
69,37€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.