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1135

Zervixamputation

H Abschnitt H · Geburtshilfe und Gynäkologie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
32,29€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
74,27€
Höchstsatz ×3,5
113,02€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (5)

  • 1128 Scheiden- und Portioplastik - gegebenenfalls auch mit Zervixamputation mit Elevation des Uterus auf vaginalem Wege (z.B. Manchester-Fothergill, Interposition), auch mit Beckenbodenplastik -
  • 1129 Plastische Operation am Gebärmutterhals und/oder operative Korrektur einer Isthmusinsuffizienz des Uterus (z.B. nach Shirodkar)
  • 1166 Radikaloperation des Zervixkrebses, vaginal oder abdominal, mit Entfernung der regionären Lymphknoten
  • 1167 Radikaloperation des Zervixkrebses, abdominal, mit Entfernung der Lymphstromgebiete, auch paraaortal
  • 1780 Plastische Operation zur Behebung der Harninkontinenz

Diese Ziffern sind neben 1135 nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer 1131 Operative Entfernung eines Stützbandes oder einer Metallnaht nach Isthmusinsuffizienzoperation Nächste Ziffer 1136 Vordere und/oder hintere Kolpozöliotomie - auch Eröffnung eines Douglas-Abszesses -, als selbständige Leistung
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