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1780
Plastische Operation zur Behebung der Harninkontinenz
K Abschnitt K · UrologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
107,83€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
248,01€Höchstsatz ×3,5
377,41€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (7)
- 1125 Vordere Scheidenplastik
- 1126 Hintere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik
- 1127 Vordere und hintere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik
- 1128 Scheiden- und Portioplastik - gegebenenfalls auch mit Zervixamputation mit Elevation des Uterus auf vaginalem Wege (z.B. Manchester-Fothergill, Interposition), auch mit Beckenbodenplastik -
- 1135 Zervixamputation
- 1781 Operative Behandlung der Harninkontinenz mittels Implantation eines künstlichen Schließmuskels
- 1804 Operation von Harnblasendivertikel(n), als selbständige Leistung
Diese Ziffern sind neben 1780 nicht berechnungsfähig.