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1125
Vordere Scheidenplastik
H Abschnitt H · Geburtshilfe und GynäkologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
53,86€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
123,88€Höchstsatz ×3,5
188,51€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (7)
- 1044 Naht der weichen Geburtswege - auch nach vorangegangener künstlicher Erweiterung - und/oder Naht eines Dammrisses I. oder II. Grades und/oder Naht eines Scheidenrisses
- 1126 Hintere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik
- 1127 Vordere und hintere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik
- 1128 Scheiden- und Portioplastik - gegebenenfalls auch mit Zervixamputation mit Elevation des Uterus auf vaginalem Wege (z.B. Manchester-Fothergill, Interposition), auch mit Beckenbodenplastik -
- 1165 Radikaloperation des Scheiden- und Vulvakrebses
- 1780 Plastische Operation zur Behebung der Harninkontinenz
- 1781 Operative Behandlung der Harninkontinenz mittels Implantation eines künstlichen Schließmuskels
Diese Ziffern sind neben 1125 nicht berechnungsfähig.