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1125

Vordere Scheidenplastik

H Abschnitt H · Geburtshilfe und Gynäkologie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
53,86€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
123,88€
Höchstsatz ×3,5
188,51€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (7)

  • 1044 Naht der weichen Geburtswege - auch nach vorangegangener künstlicher Erweiterung - und/oder Naht eines Dammrisses I. oder II. Grades und/oder Naht eines Scheidenrisses
  • 1126 Hintere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik
  • 1127 Vordere und hintere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik
  • 1128 Scheiden- und Portioplastik - gegebenenfalls auch mit Zervixamputation mit Elevation des Uterus auf vaginalem Wege (z.B. Manchester-Fothergill, Interposition), auch mit Beckenbodenplastik -
  • 1165 Radikaloperation des Scheiden- und Vulvakrebses
  • 1780 Plastische Operation zur Behebung der Harninkontinenz
  • 1781 Operative Behandlung der Harninkontinenz mittels Implantation eines künstlichen Schließmuskels

Diese Ziffern sind neben 1125 nicht berechnungsfähig.

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