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1128
Scheiden- und Portioplastik - gegebenenfalls auch mit Zervixamputation mit Elevation des Uterus auf vaginalem Wege (z.B. Manchester-Fothergill, Interposition), auch mit Beckenbodenplastik -
H Abschnitt H · Geburtshilfe und GynäkologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
129,40€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
297,62€Höchstsatz ×3,5
452,90€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (12)
- 1044 Naht der weichen Geburtswege - auch nach vorangegangener künstlicher Erweiterung - und/oder Naht eines Dammrisses I. oder II. Grades und/oder Naht eines Scheidenrisses
- 1120 Operation eines alten unvollkommenen Dammrisses - auch einschließlich Naht von Einrissen der Vulva und/oder Vagina -
- 1121 Operation eines alten vollkommenen Dammrisses
- 1122 Operation eines alten Gebärmutterhalsrisses
- 1123 Plastische Operation bei teilweisem Verschluß der Scheide
- 1125 Vordere Scheidenplastik
- 1126 Hintere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik
- 1127 Vordere und hintere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik
- 1129 Plastische Operation am Gebärmutterhals und/oder operative Korrektur einer Isthmusinsuffizienz des Uterus (z.B. nach Shirodkar)
- 1135 Zervixamputation
- 1780 Plastische Operation zur Behebung der Harninkontinenz
- 1781 Operative Behandlung der Harninkontinenz mittels Implantation eines künstlichen Schließmuskels
Diese Ziffern sind neben 1128 nicht berechnungsfähig.