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1123
Plastische Operation bei teilweisem Verschluß der Scheide
H Abschnitt H · Geburtshilfe und GynäkologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
161,46€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
371,36€Höchstsatz ×3,5
565,11€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 1061 Abtragung des Hymens oder Eröffnung eines Hämatokolpos
- 1124 Plastische Operation bei gänzlichem Fehlen der Scheide
- 1128 Scheiden- und Portioplastik - gegebenenfalls auch mit Zervixamputation mit Elevation des Uterus auf vaginalem Wege (z.B. Manchester-Fothergill, Interposition), auch mit Beckenbodenplastik -
- 2400 Öffnung eines Körperkanalverschlusses an der Körperoberfläche
Diese Ziffern sind neben 1123 nicht berechnungsfähig.