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1061

Abtragung des Hymens oder Eröffnung eines Hämatokolpos

H Abschnitt H · Geburtshilfe und Gynäkologie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
10,78€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
24,79€
Höchstsatz ×3,5
37,73€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (1)

Diese Ziffern sind neben 1061 nicht berechnungsfähig.