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1784
Totale Entfernung der Prostata und der Samenblasen einschließlich pelviner Lymphknotenentfernung
K Abschnitt K · UrologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
204,01€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
469,22€Höchstsatz ×3,5
714,04€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 1777 Elektro- oder Kryo-(Teil-)resektion der Prostata
- 1778 Operative Entfernung eines Prostataadenoms, auch transurethral
- 1779 Totale Entfernung der Prostata einschließlich der Samenblasen
- 1783 Pelvine Lymphknotenausräumung, als selbständige Leistung
Diese Ziffern sind neben 1784 nicht berechnungsfähig.