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1850

Explantation, plastische Versorgung und Replantation einer Niere

K Abschnitt K · Urologie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
378,87€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
871,40€
Höchstsatz ×3,5
1326,05€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (6)

  • 1841 Nephrektomie
  • 1842 Nephrektomie - einschließlich Entfernung eines infiltrativ wachsenden Tumors (auch transabdominal oder transthorakal) -
  • 1843 Nephrektomie - einschließlich Entfernung eines infiltrativ wachsenden Tumors mit Entfernung des regionären Lymphstromgebietes (auch transabdominal oder transthorakal) -
  • 1845 Implantation einer Niere
  • 1846 Doppelseitige Nephrektomie bei einem Lebenden
  • 1847 Explantation einer Niere bei einem Lebenden zur Transplantation

Diese Ziffern sind neben 1850 nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer 1849 Explantation beider Nieren an einem Toten zur Transplantation Nächste Ziffer 1851 Perkutane Anlage einer Nierenfistel - gegebenenfalls einschließlich Spülung, Katheterfixation und Verband -
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