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1850
Explantation, plastische Versorgung und Replantation einer Niere
K Abschnitt K · UrologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
378,87€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
871,40€Höchstsatz ×3,5
1326,05€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (6)
- 1841 Nephrektomie
- 1842 Nephrektomie - einschließlich Entfernung eines infiltrativ wachsenden Tumors (auch transabdominal oder transthorakal) -
- 1843 Nephrektomie - einschließlich Entfernung eines infiltrativ wachsenden Tumors mit Entfernung des regionären Lymphstromgebietes (auch transabdominal oder transthorakal) -
- 1845 Implantation einer Niere
- 1846 Doppelseitige Nephrektomie bei einem Lebenden
- 1847 Explantation einer Niere bei einem Lebenden zur Transplantation
Diese Ziffern sind neben 1850 nicht berechnungsfähig.