Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
1268
Aktive Behandlung der Schwachsichtigkeit (Pleoptik) mittels Spezial- Ophthalmoskop, Mindestdauer 20 Minuten
I Abschnitt I · AugenheilkundeGebühr nach Steigerungssatz
Medizinisch-technische LeistungEinfachsatz ×1,0
8,86€Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
15,95€Höchstsatz ×2,5
22,15€Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (1)
Diese Ziffern sind neben 1268 nicht berechnungsfähig.