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1352
Einpflanzung einer intraokularen Linse, als selbständige Leistung
I Abschnitt I · AugenheilkundeGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
104,92€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
241,32€Höchstsatz ×3,5
367,22€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 1362 Kombinierte Operation des Grauen Stars und bei Glaukom
- 1374 Extrakapsuläre Operation des Grauen Stars mittels gesteuerten Saug- Spül-Verfahrens oder Linsenkernverflüssigung (Phakoemulsifikation) - gegebenenfalls einschließlich Iridektomie -
- 1375 Extrakapsuläre Operation des Grauen Stars mittels gesteuerten Saug- Spül-Verfahrens oder Linsenkernverflüssigung (Phakoemulsifikation) - gegebenenfalls einschließlich Iridektomie -, mit Implantation einer intraokularen Linse
Diese Ziffern sind neben 1352 nicht berechnungsfähig.