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1362

Kombinierte Operation des Grauen Stars und bei Glaukom

I Abschnitt I · Augenheilkunde

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
176,61€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
406,20€
Höchstsatz ×3,5
618,14€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (9)

  • 1349 Operation des weichen Stars (Saug-Spül-Vorgang) - gegebenenfalls mit Extraktion zurückgebliebener Linsenteile -
  • 1350 Staroperation - gegebenenfalls mit Iridektomie - einschließlich Nahttechnik
  • 1351 Staroperation mit Iridektomie und Einpflanzung einer intraokularen Kunststofflinse
  • 1352 Einpflanzung einer intraokularen Linse, als selbständige Leistung
  • 1357 Hintere Sklerotomie
  • 1358 Zyklodialyse, Iridektomie
  • 1359 Zyklodiathermie-Operation oder Kryozyklothermie-Operation
  • 1360 Laseroperation am Trabekelwerk des Auges bei Glaukom (Lasertrabekuloplastik)
  • 1361 Fistelbildende Operation und Eingriff an den kammerwasserabführenden Wegen bei Glaukom

Diese Ziffern sind neben 1362 nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer 1361 Fistelbildende Operation und Eingriff an den kammerwasserabführenden Wegen bei Glaukom Nächste Ziffer 1365 Lichtkoagulation zur Verhinderung einer Netzhautablösung und/oder Netzhautblutung, je Sitzung
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