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1361
Fistelbildende Operation und Eingriff an den kammerwasserabführenden Wegen bei Glaukom
I Abschnitt I · AugenheilkundeGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
107,83€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
248,01€Höchstsatz ×3,5
377,41€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (7)
- 1357 Hintere Sklerotomie
- 1358 Zyklodialyse, Iridektomie
- 1359 Zyklodiathermie-Operation oder Kryozyklothermie-Operation
- 1360 Laseroperation am Trabekelwerk des Auges bei Glaukom (Lasertrabekuloplastik)
- 1362 Kombinierte Operation des Grauen Stars und bei Glaukom
- 1365 Lichtkoagulation zur Verhinderung einer Netzhautablösung und/oder Netzhautblutung, je Sitzung
- 1382 Goniotrepanation oder Trabekulektomie oder Trabekulotomie bei Glaukom
Diese Ziffern sind neben 1361 nicht berechnungsfähig.