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Vitrektomie, Glaskörperstrangdurchtrennung, als selbständige Leistung
I Abschnitt I · AugenheilkundeGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
145,72€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
335,16€Höchstsatz ×3,5
510,02€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.