Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
1384
Vordere Vitrektomie (Glaskörperentfernung aus der Augenvorderkammer), als selbständige Leistung
I Abschnitt I · AugenheilkundeGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
48,38€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
111,27€Höchstsatz ×3,5
169,33€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.