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1703

Unblutige Fremdkörperentfernung aus der männlichen Harnröhre

K Abschnitt K · Urologie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
8,63€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
19,85€
Höchstsatz ×3,5
30,21€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.