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1703
Unblutige Fremdkörperentfernung aus der männlichen Harnröhre
K Abschnitt K · UrologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
8,63€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
19,85€Höchstsatz ×3,5
30,21€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 1700 Spülung der männlichen Harnröhre und/oder Instillation von Arzneimitteln
- 1704 Operative Fremdkörperentfernung aus der männlichen Harnröhre
Diese Ziffern sind neben 1703 nicht berechnungsfähig.