Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
1704
Operative Fremdkörperentfernung aus der männlichen Harnröhre
K Abschnitt K · UrologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
32,29€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
74,27€Höchstsatz ×3,5
113,02€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 1700 Spülung der männlichen Harnröhre und/oder Instillation von Arzneimitteln
- 1703 Unblutige Fremdkörperentfernung aus der männlichen Harnröhre
- 1723 Operative Versorgung einer Harnröhren- und/oder Harnblasenverletzung
Diese Ziffern sind neben 1704 nicht berechnungsfähig.