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1723
Operative Versorgung einer Harnröhren- und/oder Harnblasenverletzung
K Abschnitt K · UrologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
96,76€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
222,55€Höchstsatz ×3,5
338,66€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 1704 Operative Fremdkörperentfernung aus der männlichen Harnröhre
- 1720 Anlegen einer Harnröhrenfistel am Damm
- 1721 Verschluß einer Harnröhrenfistel durch Naht
Diese Ziffern sind neben 1723 nicht berechnungsfähig.