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1720
Anlegen einer Harnröhrenfistel am Damm
K Abschnitt K · UrologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
32,29€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
74,27€Höchstsatz ×3,5
113,02€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 1722 Verschluß einer Harnröhrenfistel durch plastische Operation
- 1723 Operative Versorgung einer Harnröhren- und/oder Harnblasenverletzung
Diese Ziffern sind neben 1720 nicht berechnungsfähig.