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1722
Verschluß einer Harnröhrenfistel durch plastische Operation
K Abschnitt K · UrologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
64,70€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
148,81€Höchstsatz ×3,5
226,45€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 1163 Fisteloperation an den Geschlechtsteilen - gegebenenfalls einschlie lich der Harnblase und/oder Operation einer Darmscheidenoder Darmharnröhrenfistel auch mit hinterer Scheidenplastik und Beckenbodenplastik -
- 1720 Anlegen einer Harnröhrenfistel am Damm
- 1721 Verschluß einer Harnröhrenfistel durch Naht
Diese Ziffern sind neben 1722 nicht berechnungsfähig.