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1708
Kalibrierung der männlichen Harnröhre
K Abschnitt K · UrologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
4,37€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
10,05€Höchstsatz ×3,5
15,30€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (8)
- 1701 Dehnung der männlichen Harnröhre - auch einschließlich Spülung und/ oder Instillation von Arzneimitteln -, je Sitzung
- 1702 Dehnung der männlichen Harnröhre mit filiformen Bougies und/ oder Bougies mit Leitsonde - auch einschließlich Spülung und/oder Instillation von Arzneimitteln -, erste Sitzung
- 1785 Zystoskopie
- 1786 Zystoskopie einschließlich Entnahme von Gewebematerial
- 1787 Kombinierte Zystourethroskopie
- 1788 Zystoskopie mit Harnleitersondierung
- 1789 Chromozystoskopie - einschließlich intravenöser Injektion -
- 1790 Zystoskopie mit Harnleitersondierung(en) - einschließlich Einbringung von Medikamenten und/oder Kontrastmitteln in das Nierenbecken -
Diese Ziffern sind neben 1708 nicht berechnungsfähig.