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1708

Kalibrierung der männlichen Harnröhre

K Abschnitt K · Urologie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
4,37€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
10,05€
Höchstsatz ×3,5
15,30€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (8)

  • 1701 Dehnung der männlichen Harnröhre - auch einschließlich Spülung und/ oder Instillation von Arzneimitteln -, je Sitzung
  • 1702 Dehnung der männlichen Harnröhre mit filiformen Bougies und/ oder Bougies mit Leitsonde - auch einschließlich Spülung und/oder Instillation von Arzneimitteln -, erste Sitzung
  • 1785 Zystoskopie
  • 1786 Zystoskopie einschließlich Entnahme von Gewebematerial
  • 1787 Kombinierte Zystourethroskopie
  • 1788 Zystoskopie mit Harnleitersondierung
  • 1789 Chromozystoskopie - einschließlich intravenöser Injektion -
  • 1790 Zystoskopie mit Harnleitersondierung(en) - einschließlich Einbringung von Medikamenten und/oder Kontrastmitteln in das Nierenbecken -

Diese Ziffern sind neben 1708 nicht berechnungsfähig.

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