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1709
Kalibrierung der weiblichen Harnröhre
K Abschnitt K · UrologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
3,50€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
8,05€Höchstsatz ×3,5
12,25€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 1710 Dehnung der weiblichen Harnröhre - auch einschließlich Spülung und/ oder Instillation von Arzneimitteln -, je Sitzung
- 1712 Endoskopie der Harnröhre (Urethroskopie)
- 1713 Endoskopie der Harnröhre (Urethroskopie) mit operativem Eingriff (z.B. Papillomkoagulation, Erstbougierung und/oder Spaltung einer Striktur)
Diese Ziffern sind neben 1709 nicht berechnungsfähig.