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1710

Dehnung der weiblichen Harnröhre - auch einschließlich Spülung und/ oder Instillation von Arzneimitteln -, je Sitzung

K Abschnitt K · Urologie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
3,44€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
7,91€
Höchstsatz ×3,5
12,04€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (19)

Diese Ziffern sind neben 1710 nicht berechnungsfähig.