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1795
Anlegung einer perkutanen Harnblasenfistel durch Punktion einschließlich Kathetereinlegung
K Abschnitt K · UrologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
15,91€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
36,59€Höchstsatz ×3,5
55,69€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 318 Punktion der Harnblase oder eines Wasserbruchs
- 1732 Einlegung eines Verweilkatheters - gegebenenfalls einschließlich der Leistungen nach Nummer 1728 oder Nummer 1730 -
- 1796 Anlegung einer Harnblasenfistel durch Operation
- 1801 Operative Eröffnung der Harnblase zur Entfernung von Steinen und/oder Fremdkörpern und/oder Koagulation von Geschwülsten - gegebenenfalls einschließlich Anlegung eines Fistelkatheters -
Diese Ziffern sind neben 1795 nicht berechnungsfähig.